Buchführung

Sie sind gesetzlich zur „Führung von Büchern“ verpflichtet. Machen Sie aus dieser Pflicht eine Kür! Denn über die Buchführung können Sie uns umfangreiche Informationen zukommen lassen, die wir für Ihre ganzheitliche Beratung benötigen – ohne zusätzlichen Aufwand!

Unser Organisationssystem unterstützt Sie bei dieser Aufgabe, es ist einfach, unkompliziert und gewährleistet einen reibungslosen Informationsaustausch. So sparen Sie Zeit für Ihre eigentliche Arbeit, und wir können Sie umfassend beraten.

Als Ergebnis erhalten Sie von uns eine „sprechende“ Auswertung, die Ihnen genau zeigt, wie Ihr Gewinn entstanden ist und wofür Sie Ihr erwirtschaftetes Geld ausgegeben haben.

Für Kooperationen (Berufsausübungsgesellschaften, Praxisgemeinschaften oder Partnerschaftsgesellschaften) bieten wir Sonderlösungen, die sowohl die Kooperation als auch den jeweiligen Gesellschafterbereich umfassen. Vertraglich vereinbarter Gewinnanteil und getätigte Entnahmen werden monatlich ausgewiesen.

Zu unserem Service gehören unterjährige Hochrechnungen Ihres Jahresgewinnes sowie Schätzungen Ihrer voraussichtlichen Steuerzahlungen, damit Sie rechtzeitig Rücklagen bilden können.

Ihre Buchführung ist die Basis unserer Beratung.